AGB
1. Vertragsinhalt
1.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag, insbesondere Zusicherungen oder Änderungen seiner Bestimmungen, bedürfen der Schriftform.
1.3 Der Kunde fordert die Leistungen unter Angabe einer Auftragsnummer sowie unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen bei MAS-Klocke schriftlich an.
1.4 Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von MAS-Klocke gilt der Auftrag seitens MAS-Klocke als angenommen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann Vertragsbestandteil des durch die Auftragsbestätigung von MAS-Klocke mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages.
1.5 Falls die Auftragsbestätigung Abweichungen zu dem Auftrag des Kunden aufweist und diese Abweichungen nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet werden, gilt die Auftragsbestätigung als rechtsverbindlich.
1.6 Für Teile (Steuerungen, Motore, Kabel, usw.), die nicht von MAS-Klocke geliefert werden, übernimmt MAS-Klocke keine Gewährleistung. Die Abrechnung des Einbaus und der Inbetriebnahme dieser Teile erfolgt grundsätzlich nach Aufwand, auch wenn ein Richtpreis (Schätzpreis) abgegeben wurde.
1.7 MAS-Klocke haftet nicht für Verzögerungen in der Abwicklung des Vertrages oder für eine bei ihr eintretende Unmöglichkeit, sofern sie die Umstände hierfür nicht zu vertreten hat.
1.8 Es wird ausdrücklich vereinbart, daß das Nicht - Erhalten von Export- oder Importlizenzen oder anderer Regierungsgenehmigungen, die zur Lieferung der Produkte erforderlich sind, als höhere Gewalt betrachtet wird und von MAS-Klocke nicht zu vertreten ist.
1.9 Unsere Dienst- und Serviceleistungen erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen grundsätzlich von Montags bis Freitags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr (Normalarbeitszeit). Die Leistungen werden je nach Bedarf beim Kunden oder / und bei MAS-Klocke - Geschäftsstelle Vlotho erbracht.
Die Normalarbeitszeit umfasst 8 Arbeitsstunden, zuzüglich der gesetzlichen Pausen.
Mo - Fr ab der 8. Stunde, bzw. ab 16:00 Uhr, Samstag die 1. und 2. Stunde sind 25% Zuschlag,
jede weitere geleistete Stunde am Samstag mit 50% Zuschlag berechnet.
Mo. – Fr. 9 te und 10 te Stunde bzw. ab 17 Uhr sind 25%, jede weitere Stunde nach der 10 ten mit 50% Zuschlag zu zahlen.
Sonn- und Feiertags werden 100% Zuschlag berechnet.
1.10 Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich, daß der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person während der Servicearbeiten am Installationsort anwesend ist. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, daß nicht von MAS-Klocke gefertigte oder gelieferte Hardware den öffentlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht.
1.11 Servicearbeiten werden durch Servicemitarbeiter dvon MAS-Klocke oder durch qualifizierte Dritte, die MAS-Klocke schriftlich beauftragt hat, durchgeführt. Die schriftliche Genehmigung des Auftraggebers setzen wir voraus.
1.12 Der Kunde muss vor Beginn der Serviceleistung sämtliche gespeicherten Daten so gesichert haben, daß sie im Fall der Löschung mit vertretbarem Aufwand wiedererstellt werden können.
1.13 Vertragsgrundlage,Voraussetzungen für Serviceleistungen im Ausland sind:
- die Anerkennung des Landes durch die Bundesrepublik Deutschland
- der Anschluß des Landes an das Linienflugnetz
- ausreichende öffentliche Verkehrsmittel
- weltweites Telefonnetz.
1.14 MAS-Klocke behält sich vor, Einsätze nicht vorzunehmen, wenn sie die Sicherheit ihrer Mitarbeiter für nicht gewährleistet hält oder ein Erfolg der auszuübenden Tätigkeit nicht zu erwarten ist.
2. Lieferung und Transport
2.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Werk MAS-Klocke, Vlotho oder von uns im Auftrage direkt vom Hersteller oder Zwischenlieferanten. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Bereitstellung der Produkte gehen alle Gefahren, insbesondere Verschlechterung oder Untergang der Ware zu Lasten des Kunden.
2.2 Die Kosten für Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.
3. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
3.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von MAS-Klocke bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag.
3.2 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware hiermit an MAS-Klocke ab.
3.3 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von MAS-Klocke um mehr als 20%, gibt MAS-Klocke auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
4. Installation, Inbetriebnahme und Reparaturen
4.1 Die Installierung unserer gelieferten Produkte auf der Werkzeugmaschine erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch den Kunden zu dessen Kosten und Mitteln.
4.2 Die Inbetriebnahme einer NC Steuerung beim Kunden, sowie die Inbetriebnahme beim Endkunden muß durch unsere Kundendienstmitarbeiter erfolgen. In schriftlich mit dem Kunden vereinbarten Sonderfällen kann eine 2. Inbetriebnahme durch entsprechend geschultes Personal des Kunden erfolgen.
Die von uns durchgeführte Inbetriebnahme ist kostenpflichtig und wird nach den Tarifen der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
4.3 Die Inbetriebnahme einer NC Steuerung beim Kunden, bzw. beim Endverbraucher gelten mit der Endabnahme, Unterschrift des Kunden auf dem Inbetriebnahme - Arbeits- Montagebericht von MAS-Klocke als beendet anerkannt.
5. Gewährleistung
5.1 MAS-Klocke übernimmt die Gewährleistung dafür, dass ihre gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material - und Bearbeitungsmängeln und Bearbeitungsfehlern sind. Aufgrund dieser Gewährleistung ist MAS-Klocke nur dann verpflichtet, Reparaturen durchzuführen, wenn die entsprechenden Mängel vom Kunden unverzüglich mitgeteilt wurden und von dem mit dem Einsatz beauftragten MAS-Klocke - Techniker bestätigt wurden. Gemäß 366.7 HGB
5.2 MAS-Klocke gewährt für die Steuerungen und andere gelieferte Teile oder Geräte die Bereitstellung von Serviceleistungen durch geschultes Personal und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Dauer von mindestens 1 Jahr ab Lieferdatum.
5.3 Fehlerhafte Serviceleistungen werden nach Wahl von MAS-Klocke durch erneute Instandsetzung oder Austausch kostenlos nachgebessert.
5.4 Für Hardware-Ersatzteile gebrauchte / geprüfte gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten, für Software-Nachrüstungen von 3 Monaten.
5.5 Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
5.6 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate vom Zeitpunkt der Serviceleistung. Sie verlängert sich um den Zeitraum einer eventuellen Nachbesserung.
5.7 Die Gewährleistung entfällt, wenn Hard- und/oder Software ohne schriftliche Einwilligung von MAS-Klocke unsachgemäß benutzt oder verändert oder ihre technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt wurden.
5.8 Für Informationen zur Software leistet MAS-Klocke keine Gewähr, wenn die Gewährleistungsfrist für die entsprechende Software bereits abgelaufen ist.
5.9 Durch Austauschmodule mit neuerem technischem Revisionsstand, überlassene Informationen und sonstige Serviceleistungen können sich unwesentliche Abweichungen von den in Handbüchern, Software - Produktbeschreibungen und sonstigen Dokumentationen enthaltenen Spezifikationen ergeben und für den Kunden zu Anpassungsaufwand innerhalb seines Systems führen.
5.10 Während der Reparaturen ausgetauschte Teile werden Eigentum von MAS-Klocke. Ersatzteile, die nicht durch Servicepersonal von MAS-Klocke zurückgenommen wurden, sind vom Kunden zu eigenen Lasten umgehend an MAS-Klocke zurück zusenden.
5.11 Die Dauer der Gewährleistung für die gelieferten Geräte beträgt 12 Monate. Die Garantie einer gelieferten Steuerung gilt ab dem Datum des durch den Kunden unterzeichneten Inbetriebnahme - Arbeitsberichtes MAS-Klocke- Kundendiensttechnikers, bzw. nach Einbau und Abnahme der Steuerung.
5.12 Ausgeschlossen sind u.a. Funktionsstörungen in Folge von:
- Installationen, die nicht den Hersteller bedingten Anschlußbedingungen entsprechen;
nicht sachgemäßem Gebrauch unserer gelieferten Produkte;
- Störungen in der Stromversorgung; atmosphärischen Störungen; Inbetriebsetzen der Steuerung vor
der 1. oder 2. Inbetriebnahme sowie nach Standortwechsel ohne die Anwesenheit bzw.
entsprechende Überprüfung durch das Fachpersonal von MAS-Klocke.
5.13 Soweit MAS-Klocke aus ihrer Gewährleistung mit Schadensersatz konfrontiert wird, sind Schadensersatzforderungen aus entgangenem Gewinn und mittelbare Schäden ausgeschlossen.
5.14 Schadensersatzansprüche gegen MAS-Klocke verjähren in 6 Monaten nach Bekanntgabe.
Stand März 2015
6. Softwareprodukte
6.1 Die gesamte Software, die getrennt oder in die Produkte integriert geliefert wird, ist ausschließlich Eigentum von MAS-Klocke bzw. dritter Hersteller, die von MAS-Klocke angegeben werden. Es ist ausdrücklich vereinbart, daß der "Verkauf" der Software sich als Bereitstellung des Datenträgers versteht, aber in keiner Weise irgendeine Art von Eigentumsübertragung bedeutet. Die Software bzw. der entsprechende Datenträger bleibt auch bei Verkauf Eigentum von MAS-Klocke bzw. dritter Hersteller. Das gleiche gilt für alle aus der Nutzung der Software möglichen Rechte.
6.2 Infolge des Software-Erwerbs hat der Kunde das nicht übertragbare Recht, nur allein und direkt die einzelne Kopie des Softwareprodukts, Gegenstand des Verkaufs, ausschließlich auf einem eigenen, von MAS-Klocke erworbenen bzw. von MAS-Klocke ausdrücklich definierten Hardwareprodukt zu installieren und zu gebrauchen.
6.3 Außerhalb oben vorgesehener Fälle hat der Kunde und/oder Verbraucher nicht das Recht, Softwareprodukte auf anderen Systemen als den von MAS-Klocke hergestellten bzw. ausdrücklich definierten zu gebrauchen, zu kopieren, zu reproduzieren oder diese Softwareprodukte abzutreten sowie bei Dritten die entdeckten Erfindungen, das Know-how und im allgemeinen darin enthaltene Originaleigenschaften zu verbreiten.
6.4 Der Kunde oder Anwender darf keinerlei Änderung der Software vornehmen. Dies ist ausschließlich von MAS-Klocke oder anderen qualifizierten, durch MAS-Klocke mit der Aufgabe betreuten, Firmen vorbehalten.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Endverbraucher die Software in Form einer Lizenz mit den gleichen Einschränkungen wie den oben genannten zur Verfügung zu stellen.
6.6 Es wird ausdrücklich vereinbart, daß bei Verletzung der vorhergehenden Bestimmungen durch den Kunden MAS-Klocke berechtigt ist, den Kundendienst einzustellen.
6.7 Sollte der Kunde unter Verletzung vorstehender Bedingungen die ihm gelieferte Software anderweitig nutzen oder entgegen dieser Bestimmungen an Dritte liefern oder sonst zugänglich machen, ist vom Kunden ein pauschaler Schadensersatz ohne Einzelnachweis in Höhe von Euro 50.000,-- zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unbenommen.
Gemäß 309.5 HGB
7. Auftragsrücktritt
7.1 Falls der Kunde Aufträge ganz oder teilweise storniert, werden folgende Beträge als Prozentsatz unseres Listenpreises der jeweiligen Lieferung zur sofortigen Zahlung fällig:
Eingang der Stornierung Stornokosten
während des Liefermonats 15%
weniger als 30 Tage vor Lieferung 10%
bis 60 Tage vor Lieferung 5%
mehr als 60 Tage vor Lieferung 0%
7.2 Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
8. Dokumentation
8.1 Jede Zeichnung oder technische Unterlagen bezüglich der Hardwareprodukte, die dem Kunden von MAS-Klocke übergeben werden, bleiben Eigentum von MAS-Klocke und können ohne Genehmigung von MAS-Klocke nicht vom Kunden benutzt, kopiert, reproduziert oder an Dritte weitergeleitet werden.
8.2 Die zur Funktion und zur Wartung der Produkte nötige Dokumentation muß vom Kunden vollständig an den Endverbraucher weitergeleitet werden.
9. Exportbeschränkungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH ihn davon unterrichtet hat, daß eine Wiederausfuhr der Waren vom Erhalt der entsprechenden Lizenz abhängt, und verpflichtet sich, falls erforderlich, diese anzufordern.
10. Allgemeine Verfügungen
Sollte MAS-Klocke im Einzelfall Rechte aus diesem (oder einem gleichartigen) Vertrag nicht ausüben, liegt darin kein grundsätzlicher Verzicht.
Für Einsätze zur Fehlerbehebung und Wartung verfügt MAS-Klocke über einen eigenen Kundendienst mit Sitz in Detmold Vlotho (Germany).
11. Kundendienstgebühren
11.1 Kundendienstleistungen werden berechnet:
- nach Aufwand
- nach einem im Voraus vereinbarten Festpreis
- nach Pauschaltarifen
- Diese Pauschaltarife haben nur Gültigkeit, wenn die Dienstleistungen innerhalb eines
Jahres nach Bestellung erfolgen.
11.2 Für jeden Auftrag wird mindestens eine Arbeitsstunde berechnet. Weitere angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.
11.3 Materialaufwand sowie die Reisekosten werden zusätzlich berechnet.
12. Material
MAS-Klocke kann defekte Hardware nach eigener Wahl austauschen oder instandsetzen. Ausgetauschte Hardware geht in das Eigentum von MAS-Klocke über. Die nach Aufwand ersetzten Baugruppen und Module sowie sonstige Ersatzteile - werden zum jeweiligen Austauschpreis berechnet. Voraussetzung hierfür ist, daß es sich um reparaturfähige, d.h. bei normaler Beanspruchung ausgefallene Teile/Elemente handelt. Als nicht reparaturfähig werden Module oder Teile angesehen,
- die äußerlich beschädigt sind (verbrannt, gebrochen usw.),
- die elektronisch oder mechanisch verändert wurden,
- deren Reparatur nur begrenzt möglich ist.
Der Austausch von nicht reparaturfähigen Teilen / Modulen erfolgt zum Neupreis. Diese Austauschgeräte bleiben Eigentum von MAS-Klocke bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche, die MAS-Klocke aus diesem Vertrag zustehen.
Bei Lieferung in Eilfällen wird der Eilbeschaffungsbetrag in Rechnung gestellt.
13. Versand
13.1 Einsendungen defekter Hardware haben unter Angabe von MAS-Klocke Teile-Nummer oder der betreffenden Teile- Identnummer zu erfolgen.
13.2 Der Kunde trägt alle mit dem Versand der Hardware verbundenen Gefahren (Verlust, Transportschäden etc.); weiterhin hat er für fachgerechte Verpackung zu sorgen.
13.3 Die Kosten für An- und Abtransport gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen Gewährleistung
14. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar. Bei langfristigen Arbeiten werden Zwischenrechnungen erstellt. Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen kann verrechnet werden.
14.1 Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen Forderungen erfolgen.
14.2 Wenn die Zahlung mittels Akkreditiv vorgesehen ist, muß der Kunde der KSP GmbH mindestens einen Monat vor Lieferdatum ein unwiderrufliches und von einer deutschen Bank bestätigtes Akkreditiv vorlegen.
14.3 Ab Verzug ist die KSP GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Bankzinsen zuzüglich 5% p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
15. Haftung
15.1 Eine Haftung von MAS-Klocke, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung oder Unmöglichkeit, besteht nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung, es sei denn, daß die schuldhafte Pflichtverletzung eine zugesicherte Eigenschaft oder einen damit vergleichbaren Vertrauenstatbestand betrifft.
15.2 Für alle übrigen Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.3 Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfaßt dieser Ausschluß auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen und leitende Angestellte sowie die persönliche Haftung von MAS-Klocke - Mitarbeiter.
16. Gerichtsstand
Vlotho